Örtliche Zuständigkeiten der beiden Wasser- und Abwasserzweckverbände:
Die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH (MWA) fungiert als betriebsführender Dienstleister für die zwei Wasser- und Abwasserzweckverbände „Der Teltow“ und „Mittelgraben“.
Die örtliche Zuständigkeit des Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ (WAZV) umfasst das Gebiet der Verbandsmitglieder
- Gemeinde Kleinmachnow,
- Gemeinde Stahnsdorf,
- Stadt Teltow,
- Gemeinde Nuthetal (Ortsteil Nudow).
Die örtliche Zuständigkeit des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittelgraben“ (WAZV) umfasst das Gebiet der Verbandsmitglieder
- Gemeinde Michendorf,
- Gemeinde Nuthetal mit Ausnahme des Ortsteils Nudow.